Grenzbeträge 2024

Die Grenzbeträge bleiben 2024 unverändert. Grenzbeträge_01.01.2024

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BVG-Mindestzinssatz 2024

Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz per 1. Januar 2024 auf 1,25 Prozent anzuheben.

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Grenzbeträge 2023

Die Grenzbeträge für die obligatorische Vorsorge werden per 1. Januar 2023 angepasst.

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Grenzbeträge 2022

Die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge (BVG) bleiben für das Jahr 2022 unverändert.

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BVG-Mindestzinssatz 2022

Die Pensionskassen-Guthaben sollen gleich hoch verzinst werden wie bisher: Der Bundesrat hat beschlossen, dass der Mindestzinssatz für das Jahr 2022 bei 1% bleibt.

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Änderung der AHV/IV/EO-Beiträge per 1. Januar 2021

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschafsurlaubs angenommen.

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