Grenzbeträge 2024
Die Grenzbeträge bleiben 2024 unverändert. Grenzbeträge_01.01.2024
Artikel lesenDer Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz per 1. Januar 2024 auf 1,25 Prozent anzuheben.
Artikel lesenDie Grenzbeträge für die obligatorische Vorsorge werden per 1. Januar 2023 angepasst.
Artikel lesenDie Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge (BVG) bleiben für das Jahr 2022 unverändert.
Artikel lesenDie Pensionskassen-Guthaben sollen gleich hoch verzinst werden wie bisher: Der Bundesrat hat beschlossen, dass der Mindestzinssatz für das Jahr 2022 bei 1% bleibt.
Artikel lesenIn der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschafsurlaubs angenommen.
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