Änderung der AHV/IV/EO-Beiträge per 1. Januar 2021

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschafsurlaubs angenommen. Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 verabschiedet. Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz von 0.45% auf 0.50% erhöht.

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